Sie benötigen einen artenschutztrechtlichen Fachbeitrag bzw. eine artenschutzfachliche Stellungnahme?

Vermeiden Sie Verzögerungen und Strafen

Bei Bauvorhaben (u.a. Abriss, Sanierung, Ausbau) entstehen oftmals Interessenskonflikte. Denn sie können zur Beschädigung und dem Verlust von geschützten Lebensstätten (Nester, Behausungen und Quartiere) von Vögeln, Fledermäusen und anderen besonders und streng geschützter Arten führen.
Wir Artenschutzsachverständige können Ihnen gesetzeskonformes Handeln zur Umsetzung Ihrer Maßnahme ermöglichen sowie teure Baustopps oder auch Ordnungswidrigkeits- oder Strafverfahren (bis 50.000 € Strafe) vermeiden, wenn Sie uns frühzeitig zu Rate ziehen. Dabei handeln und beraten wir im Interesse aller und bilden dies in unseren Gutachten, Stellungnahmen, Fachbeiträgen und Konzepten ab.

So gehen Sie vor

Voraussetzung ist, dass vor Beginn der Maßnahme die Bauherrschaft mittels Beauftragung einer nachweislich fachkundigen Person eigenständig prüft, ob Lebensstätten betroffen sind.
Auch außerhalb Berlins und bei Neubauvorhaben, Dacharbeiten oder Dachgeschossausbauten sind Ausnahmen und Befreiungen möglich, die wir als Experten und Sachverständige prüfen und erwirken können. Das Vorgehen über Anzeige, Gutachten, Befreiung oder Ausgleich und Ersatzmaßnahmen incl. Abnahme erfolgt in enger Abstimmung von Auftraggeber:in, Sachverständiger und Behörde.

Zum Schutz von Tieren gibt es diverse gesetzliche Vorschriften, vor allem gelten die Vogelschutzrichtlinie, Bundesartenschutzverordnung, Flora-Fauna-Habitat Richtlinie und das Bundesnaturschutzgesetz. In Berlin gilt darüber hinaus die „Verordnung über Ausnahmen von Schutzvorschriften für besonders geschützte Tier- und Pflanzenarten“, die sogenannte Gebäudebrüterverordnung. Ziel der Verordnung ist es, die Sanierung von Gebäuden (Fassaden, Fenstern, Balkone und Loggien) unter Berücksichtigung des Artenschutzes schneller durchführen zu können.